Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.1971

Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1969 - V ZR 86/69   

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BGH, 08.10.1969 - V ZR 86/69 (https://dejure.org/1969,6626)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1969 - V ZR 86/69 (https://dejure.org/1969,6626)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1969 - V ZR 86/69 (https://dejure.org/1969,6626)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils für die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch gem. § 895 Zivilprozessordnung (ZPO) - Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel

Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1971 - V ZR 86/69   

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BGH, 22.10.1971 - V ZR 86/69 (https://dejure.org/1971,1815)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1971 - V ZR 86/69 (https://dejure.org/1971,1815)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1971 - V ZR 86/69 (https://dejure.org/1971,1815)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 44
  • MDR 1972, 35
  • DNotZ 1972, 232
  • DB 1971, 2211
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 22.01.2021 - V ZR 12/19

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit

    Der berechtigte Nachbar wäre bei Zulassung eines solchen Zurückbehaltungsrechts unter Umständen gezwungen, auf unabsehbare Zeit eine Beeinträchtigung der Nachbarwand hinzunehmen, vor der ihn § 922 Satz 3 BGB gerade bewahren will (vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 1971 - V ZR 86/69, NJW 1971, 44 zu einem Anspruch auf öffentliche Beglaubigung einer Abtretungserklärung).
  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 330/96

    Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil über Verpflichtung zur öffentlichen

    Gemäß § 129 Abs. 1 Satz BGB ist eine Erklärung dann als öffentlich beglaubigt anzusehen wenn die Unterschrift beglaubigt worden ist (vgl. BGH NJW 1972, 44/45; Huhn/von Schuckmann BeurkG 3. Aufl. § 40 Rn. 3).

    Ist der bisherige Gläubiger verurteilt, die Abtretungserklärung öffentlich beglaubigen zu lassen, erschöpft sich das Urteil nach seinem Inhalt (vgl. BayObLG JW 1934, 2247) nicht in der Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung, d.h. der Anerkennung der bereits geleisteten Unterschrift (vgl. BGH NJW 1972, 44/45), sondern begründet darüber hinaus die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung, die darin besteht, daß der Notar aufgesucht und veranlaßt wird, den Beglaubigungsvermerk unter die Unterschrift zu setzen (vgl. BayObLG aaO).

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